SÜDERFELDPARK - NUR FÜR STUDENTEN ODER AUSZUBILDENDE IN HAMBURG - BITTE TEXT LESEN -
Etagenwohnung in 22529 Lokstedt
ACHTUNG WICHTIGER HINWEIS: DIE VERMIETUNG ERFOLGT AUSDRÜCKLICH NUR AN STUDENTEN ODER AUSZUBILDENDE.
– KONTAKTAUFNAHME AUSDRÜCKLICH NUR PER EMAIL –
– BITTE SEHEN SIE VON TELEFONISCHEN ANFRAGEN AB! –
SENDEN SIE UNS GERNE VORAB EINIGE INFORMATIONEN ÜBER SICH, WARUM SIE DIE WOHNUNG BENÖTIGEN, ZU WELCHEN TERMIN SIE DIE WOHNUNG BEZIEHEN KÖNNEN BZW. MIT WIEVIEL PERSONEN DIE WOHNUNG BEZOGEN WERDEN SOLLEN:
FÜR DIE ANMIETUNG IST BEI STUDENTEN ZWINGENDERFORDERLICH DIE IMMATRIKULATIONSBESCHEINIGUNG. BEI AUSZUBILDENDEN MUSS EIN UNTERZEICHNETER AUSBILDUNGSVERTRAG VORLIEGEN.
Bei Interesse an einer Anmietung zwingend benötigte Unterlagen:
– Selbstauskunft
– Einkommensnachweis (BaFög, Elternunterstützung)
– Vorvermieterbescheinigung
– Schufa-Auskunft (erhältlich in jeder Postbank Filiale)
– Imatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag für/in Hamburg
In begehrter Wohnlage in Hamburg Lokstedt errichtet die ZBI Zentral Boden Immobilien Gruppe 130 attraktive Mietwohnungen. Diese Wohnungen sind Bestandteil des insgesamt 400 Wohnungen umfassenden und architektonisch sehr ansprechenden Neubauprojektes SÜDERFELDPARK. Die einzelnen Gebäude sind so zueinander angeordnet, dass interessante Blickachsen und großzügige Innenhöfe entstehen, die sowohl Rückzugsmöglichkeiten als auch sichere Spielmöglichkeiten für Kinder bieten. Außerdem entsteht im Rahmen dieses Bauprojektes ein neuer öffentlicher Park, der für ein hohes Maß an Wohn- und Lebensqualität im Quartier sorgt.
Die Gebäude werden mit 2-3 Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss und Kellergeschoss errichtet. Letzteres beinhaltet die Tiefgarage mit PKW-Stellplätzen, Haustechnikräume, Fahrradstellplätze und separate Abstellräume für jede Wohnung. Die PKW- und Fahrrad-Stellplätze können optional angemietet werden. Die zu diesem Bauabschnitt gehörenden 130 Wohneinheiten verteilen sich auf 93 Studentenappartements (1-2 Zimmer) und 37 Wohnungen (1,5-5 Zimmer), von denen 73 % auf öffentlich geförderten Wohnraum entfallen. Für die Anmietung der Studentenappartements ist die Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung einer anerkannten Hamburger Hochschule erforderlich. Bei Einreichung einer Bescheinigung über eine in Hamburg stattfindende Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ist eine Vergabe dieser Appartements auch an Auszubildende möglich. Bei den geförderten Wohnungen ist der Berechtigungsnachweis entweder durch den entsprechenden Wohnberechtigungsschein zu erbringen oder bei vordringlich Wohnungssuchenden durch das zuständige Bezirksamt zu bestätigen. Für alle Wohnungen gilt, dass der Hauptwohnsitz in der betreffenden Wohnung begründet werden muss und die An- bzw. Ummeldung im Melderegister entsprechend nachzuweisen ist.