Die neue Grundsteuerreform
Wenn Sie Eigentümer* sind, wissen Sie bereits, dass Sie jährlich Grundsteuer zahlen müssen. Diese ändert sich nun aber im Zuge der Grundsteuerreform und kommt ab 2025 zum Tragen. Die neue Grundsteuer wird anhand einer neuen Grundlage berechnet und die Gemeinden setzen die Grundsteuer anschließend unter Einbeziehung des selbst festgelegten Hebesatzes fest und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 01. Januar 2025.
Wer jetzt aber denkt, bis dahin ist ja noch viel Zeit, der irrt leider gewaltig. Denn bereits bis Ende Oktober 2022 müssen alle Eigentümer für bebaute oder unbebaute Grundstücke (auch bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken) eine gesetzlich verpflichtende Grundsteuererklärung abgeben. Stichtag ist dabei der 01. Januar 2022, somit gilt dies auch für alle, die bereits in diesem Jahr ihre Immobilie verkauft haben, denn wer am Stichtag Eigentümer war, muss die Daten übermitteln.
Anmelden können Sie sich ab dem 01. Juli 2022, und zwar am besten elektronisch z. B. über www.elster.de Dies erfordert vorab eine einmalige Registrierung, falls noch kein Benutzerkonto vorhanden ist. Die Anmeldung bzw. Registrierung kann aber auch ein Angehöriger für Sie übernehmen.
Vorab erhalten alle Eigentümer ein Informationsschreiben von Ihrem Finanzamt, das Ihnen weitere Informationen darüber gibt, welche Daten mit welchen Fristen Sie wo abzugeben haben. Dies gilt auch für steuerlich beratene Eigentümer.
Die Daten, die erhoben werden, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So fordert das Land Niedersachsen ein einfaches Flächen-Lage-Modell, das nur wenige Angaben wie Aktenzeichen, Flurstück, amtliche Fläche, Gebäudefläche als auch Angaben zu (Mit-)Eigentümern abfragt.
Einige Daten finden Sie in dem Informationsschreiben Ihres Finanzamtes, die anderen zumeist in Kaufverträgen, Bauplänen oder Mietverträgen.
Weiterhin können Sie als Ausfüllhilfe für Ihre Grundsteuererklärung den kostenlosen Grundsteuer-Viewer unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de nehmen.
*Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Publikation auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Im Sinne der Gleichbehandlung beziehen sich alle Angaben stets auf Angehörige aller Geschlechter.
Für Hamburg:
Gemarkung, Flurstücksnummer, Flurstücksfläche, Grundbuchblattnummer, zu wirtschaftlichen Einheiten (Grundstück) gehörender Anteil, Wohn- und Nutzflächen der Gebäude
Für Schleswig-Holstein:
Steuernummer, Lage, Art des Grundstücks, Fläche, Bodenrichtwert, Baujahr, Wohn- und ggf. Nutzfläche, Garage/Tiefgaragenstellplätze
Für Niedersachsen:
Aktenzeichen, Flurstück, amtliche Fläche, Gebäudefläche, Angaben zu (Mit-)Eigentümern
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine nicht abschließende Aufzählung handelt und wir keine Gewähr für die Vollständigkeit übernehmen.
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